Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern

Filmregistrierung

Filmförderungsgesetz und Filmförderungsrichtlinien der Bundesrepublik Deutschland sehen für das Bundesarchiv die Abgabe einer Kopie von Filmen vor, die den Deutschen Filmpreis, den Kurzfilmpreis, die Produktionsförderung für abendfüllende oder Kurzfilme oder aber eine Kopien- oder Verleihförderung erhalten. Dies gilt auch für Filme aus der Referenzfilmförderung der Filmförderungsanstalt und dem DFFF.  Ersatzweise können die Negative als Depositum übergeben werden. Auch das Kuratorium Junger Deutscher Film, die einzige gemeinschaftlich von den Ländern getragene Förderinstitution, in der Produktionen wiederum vom Bund gefördert werden, nutzt das Bundesarchiv, um Kinderfilme und Filme des filmkünstlerischen Nachwuchses als Kulturgut zu erhalten.

Im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung der Filmförderungseinrichtungen der Länder, öffentlich geförderte Filme archivieren zu lassen, ist das Bundesarchiv von elf der sechzehn Einrichtungen als Archivierungsstelle benannt worden.

Quelle: Bundesarchiv

Deutsches Filmregister – Pflichtregistrierung für Hersteller hier ansehen

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