Vermietung von Räumlichkeiten

Grundbedingungen Haus 3

Es gelten die folgenden Grundbedingungen für Vermietungen von Haus 3

 

Mietzusage

Eine Mietzusage erfolgt ausschließlich schriftlich. Mündliche Zusagen werden nicht gegeben (z. B. telefonisch). Mündliche Zusagen gelten nicht. Eine mündliche oder schriftliche Aussage, daß ein Termin vermutlich oder sicher frei ist oder daß eine Mietanfrage geprüft wird, stellt keine Mietzusage dar. Als Mietzusage gilt ausschließlich der abgeschlossene Mietvertrag. Wir behalten uns vor, Vermietungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mieträume

Die Mieträume liegen in Haus 3, dem Veranstaltungshaus des Filmbüro MV. Eine ganze Vermietung des Hauses beinhaltet auch den Saal,eine teilweise Vermietung findet ohne den Saal statt, beinhaltet also nur Bistro, Foyer, Küche. Der Außenbereich vor dem Haus kann nur bis 10 Meter vom Eingang aus genutzt werden.

Mietzweck

Das Haus kann ganz oder teilweise (s. o.) für Veranstaltungen angemietet werden, und zwar für Tagungen, Filmvorführungen und Feiern. Als Feiern gelten Familienfeiern (Geburtstage, Hochzeiten etc.) sowie Firmenfeiern (Firmen und sonstige Organisationen). Vermietungen können für kleine Veranstaltungen (bis ca. 30 Personen) oder für große Veranstaltungen (bis ca. 90 Personen, Feiern: 70-80 Personen) stattfinden. Große Veranstaltungen können ausschließlich unter Anmietung des ganzen Hauses stattfinden. Für kleine Veranstaltungen gelten beide Raumoptionen.

Jährlicher Vermietungszeitraum

Vermietungen können nur stattfinden in der Zeit vom 10. Januar bis zum 18. Dezember des Kalenderjahres. Für große Feiern gilt die weitere Einschränkung vom 1. Mai bis zum 30. September; entsprechende Anmietungen sind also für diesen Zeitraum nicht möglich.

Weitere Einschränkungen

Musik- und sonstige Audioübertragungen sind außen nicht zulässig, auch keine Wiedergabe vom Innen- in den Außenbereich. Für Feiern gilt des weiteren: Für die Musikwiedergabe ist eine Band oder ein DJ nicht zulässig.

 

Ausnahmen zu diesen Grundbedingungen können nicht gewährt werden, u. a. aus Gründen des Schutzes vor Lärmbelastung im umliegenden Wohngebiet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Weitere Bestimmungen regelt der Mietvertrag.

 

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