Themenabend

Neonazi-Aussteiger Felix Benneckenstein zu Gast

Vortrag und Diskussion

Eine Veranstaltung der Mecklenburger AnStiftung in Kooperation mit dem Filmbüro MV

Freitag, 20. Mai 2016, 19:30 Uhr, Kino im Filmbüro MV

Eintritt frei

Die Mecklenburger AnStiftung veranstaltet im Kino im Filmbüro einen Vortrags- und Diskussionsabend mit dem Neonazi-Aussteiger Felix Benneckenstein. Im Rahmen des AnStiftungs-Schulprojekts WarmUp! – Jugendkultur für Demokratie besuchte Benneckenstein bereits mehrere Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und diskutierte mit Schülern und Schülerinnen über seine Erfahrungen in der Neonazi-Szene und seinen Ausstieg aus diesen rechten Strukturen. Er kam bereits als Teenager mit der rechten Szene in Kontakt, wurde NPD-Mitglied und machte sich als rechter Liedermacher einen Namen. Während eines Gefängnisaufenthalts fing Benneckenstein an, seine politische Ideologie in Frage zu stellen und stieg aus. Er berichtet eindrücklich von den vermeintlichen Verlockungen der extremen Rechten und seinem gedanklichen Wandel hin zum Ausstieg. Er ermutigt Menschen, kritisch über Neonazi-Parolen und -Versprechungen sowie das Instrument der Ausgrenzung zur Festigung der eigenen Gruppe nachzudenken. Um Neonazis beim Ausstieg zu helfen, gründete Benneckenstein die Aussteigerhilfe Bayern e. V. und arbeitet seither auch als Journalist.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen mit Felix Benneckenstein zu diskutieren und mehr über seine sehr persönliche und detaillierte Geschichte zu erfahren.

 

Einlaß 19 Uhr (Veranstaltungsbeginn 19:30 Uhr).

Veranstaltungsort: Filmbüro MV, Haus 3, Bürgermeister-Haupt-Straße 51-53, 23966 Wismar

Veranstalter: Mecklenburger AnStiftung, www.anstiftung-mv.de

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.